Beerdigungskosten
Die Kosten einer Bestattung können sehr unterschiedlich sein, denn sie hängen immer von den persönlichen Vorstellungen und Wünschen ab. Zudem muss man beachten, dass sich die Gesamtkosten einer Beerdigung aus vielen einzelnen Elementen zusammensetzen. Zum einen gibt es die Kosten für das Bestattungsinstitut und zum anderen die Kosten für Fremdleistungen und Gebühren. Da der Anteil an Fremdleistungen einen Großteil der Gesamtrechnung betragen kann, wird kein seriöses Bestattungsinstitut ohne genaue Informationen einen Gesamtpreis vorab nennen können. Auf Wunsch kann nach einem unverbindlichen Beratungsgespräch eine Kostenaufstellung angefertigt werden, so dass man einen Überblick der Kosten für die gewünschte Beerdigung bekommt.
Die Leistungen des Bestatters
Die Kosten für die Beratung und Betreuung, Trauerdruck, Einkleiden und Einbetten, Vorbereiten der Trauerfeier, Dekoration der Trauerhalle, Erledigung aller Formalitäten.
Auslagen und Fremdrechnungen
Die Kosten für die Sterbeurkunden beim Standesamt, Arztkosten (Untersuchung und Ausstellung der Todesbescheinigung), Traueranzeigen, Krematorium, Blumen, Beerdigungskaffee.
Friedhofskosten
Die Kosten für die gewünschte Grabstelle bzw. den Nachkauf der Grabstelle, das Öffnen und Schließen der Grabstelle und Nutzung der Trauerhalle.
Weitere mögliche Kosten
Die Grabgestaltung
Zum Beispiel Kosten für die Grabeinfassung, einen Grabstein und die Bepflanzung, sofern die Gestaltung der Grabstelle selbst übernommen wird.
Übernahme der Bestattungskosten
Nach einem Todesfall stellt sich für die Angehörigen oft die Frage, wie die Bestattungskosten aufgebracht werden sollen.
Soweit die Voraussetzungen vorliegen besteht ggf. die Möglichkeit, dass die Kosten einer einfachen Bestattung auf Antrag vom Sozialamt übernommen werden. Der Antrag beinhaltet sowohl Angaben zu Ihrer persönlichen und finanziellen Situation, als auch Auskünfte zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der/des Verstorbenen.
In einem Beratungsgespräch kann unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden, ob und in welchem Umfang die sozialhilferechtlich angemessenen Bestattungskosten übernommen werden können.